Umschuldung

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Umschuldung

Die Umschuldung ist eine Form der Anschlussfinanzierung, bei der ein Kreditvertrag zu günstigeren Konditionen abgeschlossen wird.

Sie kann zum einen dann stattfinden, wenn nach der Zinsbindungszeit ein Wechsel des Kreditgebers vorgenommen wird, sodass günstigere Konditionen wahrgenommen werden.

Zum anderen ist eine Umschuldung jedoch auch schon während der Erstfinanzierung möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann, um die durch den Wechsel entfallenen Zinseinnahmen auszugleichen. Die Höhe der Entschädigung ist demnach abhängig von der Restschuld, der Restlaufzeit sowie dem vereinbarten Zins und dem derzeit herrschenden Zinsniveau. Wenn deutliche Unterschiede zwischen den Zinssätzen des aktuellen und des neuen Kreditunternehmens bestehen, kann sich eine solche Umschuldung jedoch in vielen Fällen trotzdem lohnen. Das Einsparpotential durch eine Anschlussfinanzierung mit einem niedrigeren Zinssatz kann enorm sein.

Zehn Jahre nach Abschluss des Vertrags besteht zudem aus rechtlicher Sicht die Möglichkeit, die Baufinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigungen zu beenden (§ 489 I Nr. 3 BGB) und das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Der Beginn dieser zehn Jahre ist der Tag, an dem die Kreditsumme vollständig ausgezahlt ist.

 

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